Externer Meldekanal - Bgld. Hinweisgeberschutzgesetz

Dies ist das Hinweisgebersystem für die externe Meldestelle - Land Burgenland. 
Die Bgld. Antidiskriminierungsbeauftragte ist die zuständige externe Meldestelle für Meldungen gemäß dem Bgld. Hinweisgeberschutzgesetz (Bgld. HSchG). 


  • Sie verfügen über Informationen zu Verstößen gegen Bgld. Landesgesetze bzw. ausgewählte Bereiche des Unionsrechts

  • Sie haben Informationen über Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt?

  • Sie sind 
    • Dienst- bzw. Arbeitnehmer*in, 
    • ehemalige Dienst- bzw. Arbeitnehmer*in, 
    • bezahlte oder unbezahlte Praktikant*in,
    • Selbstständige, 
    • Anteilseigner*in oder gehören dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens an oder 
    • Sie sind unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmer*innen, Subauftragnehmer*innen oder Lieferant*innen beschäftigt?

  • Melden Sie Verdachtsfälle von Regelverstößen gegen das Bgld. Landesrecht oder ausgewählte Unionsrechtsbereiche gemäß dem Bgld. Hinweisgeberschutzgesetz - unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym. 

Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Sie bleiben dabei geschützt. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. 

Nach Ihrer Meldung wird ein geschütztes Postfach für Sie eingerichtet, über das wir anonym im Dialog mit Ihnen bleiben können. Wir melden uns darüber, sobald wir Ihrem Hinweis nachgegangen sind.  

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben. 

Nutzen Sie auch unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.